Mit ungenutzten Potenzialen bei der Gehaltsabrechnung können sich Arbeitgeber positiv am Markt abheben.
In nahezu jeder Branche herrscht Fachkräftemangel. Aus diesem Grund ist ein professionelles Recruiting unverzichtbar, um als attraktiver Arbeitgeber fachkundige Mitarbeiter für sich gewinnen zu können. Einen elementaren Bestandteil bildet hierbei die Nettolohnoptimierung. Da das Potenzial oftmals ungenutzt bleibt, können sich Arbeitgeber damit von anderen Unternehmen abheben und so in die Mitarbeiterbindung investieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung, die Arbeitgeber in Betracht ziehen können. Ziel dabei ist es, die Steuer- und Sozialabgaben zu minimieren, um das Nettogehalt zu steigern oder auch neue Gehaltsbestandteile zu schaffen. Ein paar der wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten möchten wir hier kurz vorstellen.
Im Mittelpunkt: Sachzuwendungen
Eine zentrale Rolle nehmen die sogenannten Sachbezüge ein. Ein Sachbezug, welcher einer Gehaltserhöhung gleichkommt, jedoch trotzdem die Privilegien eines Sachbezuges genießt, kann ein Gutschein oder eine Prepaid-Geschenkkarte sein. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, monatlich 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei auf eine ausgewählte Prepaidkarte zu laden. Voraussetzung an die Prepaidkarte ist, dass diese nur zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem begrenzten Bereich eingesetzt werden kann.
Die großen Anbieter dieser Geschenkkarten sorgen dafür, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zusätzlich zu den monatlich 50 € besteht die Möglichkeit, für jedes besondere persönliche Ereignis (Geburtstag, Heirat o.ä.) weitere 60 € pro Ereignis auf die Karte zu laden.
Steuerliche Vorteile nutzen
Bei der Überlassung von E-Bikes mit max. 25 km/h Unterstützung und handelsüblichen Fahrrädern profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus voller Steuer- und Beitragsfreiheit, sofern der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt. Demnach ist dies immer dann möglich, wenn nicht auf vorhandene oder bereits vereinbarte, zukünftige Gehaltsbestandteile verzichtet werden muss. Wird bei späterer Übereignung an den Arbeitnehmer mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 25 % seitens des Arbeitgebers versteuert, kommt das Fahrrad beim Arbeitnehmer ohne Abzüge an.
Für erhaltene Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers kann ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 1.080 € in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass diese vom Arbeitgeber überwiegend für Dritte herge- stellt / erbracht werden. Wenn der ortsübliche Verkaufspreis abzüglich eines 4 %-Abschlages und einer möglichen Zuzahlung seitens des Arbeitnehmers die 1.080 € nicht übersteigt, bleibt der erhaltene Vorteil beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Falle eines Überschreitens, beispielsweise durch mehrmalige Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres, muss nur der übersteigende Betrag der Steuer und Sozialversicherung unterworfen werden.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, pro Wirtschaftsjahr Sachzuwendungen bis zu 10.000 € steuerfrei an den Arbeitnehmer zu überreichen. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 % abführt. Da diese Sachzuwendungen trotz der Steuerabgeltung der Sozialversicherung zu unterwerfen sind, ist dieses Modell für Arbeitnehmer interessant, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Zuschüsse für Kinderbetreuung oder die Fahrt zur Arbeit
Die Übernahme der Kindergartenbeiträge bis zur vollen Höhe des monatlichen Beitrags erhält der Arbeitnehmer ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Alle zusätzlich erbrachten Leistungen des Arbeitgebers für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen fallen hierunter. Ein Vorteil gegenüber der Ansatzmöglichkeit in der privaten Einkommensteuererklärung ist, dass der Arbeitgeber zusätzlich die Kosten für die Mahlzeiten erstatten darf.
Steuer- und auch sozialversicherungsfrei bleibt das sogenannte Jobticket, wenn es zusätzlich überlassen wird. Im Falle der PKW-Nutzung sind Zuschüsse in begrenzter Höhe für die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begünstigt, sofern diese mit 15 % pauschaliert werden. Vorsicht: Bei den zwei zuletzt geschilderten Möglichkeiten werden die Zuwendungen jedoch auf die Entfernungspauschale in der ESt-Erklärung beim Arbeitnehmer angerechnet.
Auch die wachsende Beliebtheit der E-Autos eröffnet steuerliche Vorzüge. So ist das Aufladen des E-Autos an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Darüber hinaus kann durch eine Pauschalsteuer von 25 % seitens des Arbeitgebers eine zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich übereignete Ladevorrichtung für die private Garage des Arbeitnehmers von der Steuer und Sozialversicherung freigestellt werden.
Es gibt noch weitere steuerliche Vorzüge, wie beispielsweise die Nutzung der Inflationsausgleichsprämie bis zum 31.12.2024, die Erholungsbeihilfe oder einen monatlichen Internetzuschuss sowie die Überlassung von Handys oder Tablets. Auch Direktversicherungen und Sportangebote sind attraktive Benefits für Mitarbeiter. Die angestrebten Möglichkeiten sollten unbedingt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen und geklärt werden, bevor ein fester Bruttolohn vereinbart wird. Im Nachgang entfallen viele der Steuer- und Beitragsfreiheiten, da die sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung u.U. entfällt.
Fazit
Die beschriebenen Optimierungen zeigen deutlich, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, um die monatliche Belastung der Steuern und Sozialabgaben zu senken. Oftmals werden diese Vorteile in der Praxis nicht konsequent ausgenutzt und somit vorhandenes Einsparpotential verschenkt.
Bei anstehenden Gehaltsverhandlungen sowie bei bestehenden Gehaltsabrechnungen rentiert sich ein Blick auf die beschriebenen Punkte, um eine optimale Ausgestaltung wählen zu können.
Darüber hinaus sollte die Nettolohnoptimierung eine elementare Rolle im Recruiting-Bereich einnehmen, um sich bei der Vielzahl an Arbeitgebern am Markt positiv abheben zu können.
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.